Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, beantragt:

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die „Satzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg über die Entschädigung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)“ wie folgt zu ändern:

Die in § 1 Abs. 1, 2 und 3 sowie in § 2 Abs. 1, 2, 4, 5, 6 und 7 festgelegten Entschädigungssätze werden von 90 % auf 60 % der jeweiligen Höchstbeträge abgesenkt.Der in § 2 Abs. 3 festgelegte Entschädigungssatz wird von 30 % auf 20 % abgesenkt.

Finanzielle AuswirkungenDurch die Anpassung ergeben sich Einsparungen in Höhe von ca. 40.600 € auf dem Produkt

111001.5421000.

Begründung: Mit Wirkung zum 01.01.2026 wurden die Höchstgrenzen für Entschädigungen in der „Landesverordnung über Entschädigungen und kommunale Ehrenämter“ um rund 75 % angehoben.

Da sich die Entschädigungssatzung der Gemeinde Wentorf prozentual an diesen Höchstbeträgen orientiert, führen diese Änderungen automatisch zu einer deutlichen Erhöhung der Entschädigungen.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hält die derzeitigen, aus Steuern und Gebühren der Wentorferinnen und Wentorfer finanzierten Entschädigungen für zu hoch und dem Charakter eines Ehrenamtes nicht angemessen.

Aus diesem Grund wird eine Anpassung der Entschädigungssätze beantragt.

Für die Fraktion

Katharina Bartsch, Hannah Maier